Die sogenannte Batterieverordnung (ausführlicher Titel: 'Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren'; Abkürzung: 'BattV') ist streng genommen kein Gesetz, sondern eine Verordnung aus dem Verwaltungsrecht. Das Ziel dieser Vorschriften ist es, den 'Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern'. Erreicht werden soll dies vor allem, indem bestimmte Batterien aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, gebrauchte Batterien recycelt werden und der Produktlebenszyklus von Batterien verlängert wird, beispielsweise durch längere Haltbarkeit oder Wiederverwendbarkeit (z.B. Akkus).
Gegenstand der BattV sind Batterien aller Art (d.h. auch Akkumulatoren), sowie Geräte, in denen Batterien fest verbaut wurden. Die Vorschriften der Batterieverordnung betreffen sowohl Hersteller und Händler als auch Endverbraucher.
Die ursprüngliche Fassung vom 27. März 1998 der BattV trat am 3. April 1998 in Kraft. Die letzte Neufassung (Stand 25.7.07) stammt vom 2. Juli 2001, die letzte Änderung vom 9. September 2001 (in Kraft seit dem 1. Januar 2002).
Mit der Batterieverordnung wurden die Richtlinie 91/157/EWG vom 18. März 1991 des Europäischen Parlaments und des EU-Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie die Richtlinie 93/86/EWG vom 4. Oktober 1993 der EU-Kommission zur Anpassung der Richtlinie 91/157/EWG an den technischen Fortschritt in deutsches Recht umgesetzt.
Siehe auch: Verbote für Quecksilber und Cadmium in Akkus und Batterien
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Zur Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.9.06
Abmahnung wegen fehlenden Informationen nach Batterieverordnung
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