Gegenstand der BattV sind Batterien aller Art (d.h. auch Akkumulatoren), sowie Geräte, in denen Batterien fest verbaut wurden. Die Vorschriften der Batterieverordnung betreffen sowohl Hersteller und Händler als auch Endverbraucher.
Wesentliche Elemente der Batterieverordnung sind:
Rücknahme-, Verwertungs- und Beseitigungspflichten
Pfandpflicht für Starterbatterien
Kennzeichen- und Hinweispflichten
(z.B. Kennzeichnung von Schadstoffen und Hinweise zur Entsorgung)
Verkehrsverbote für bestimmte Batterietypen
(z.B. für Batterien mit hohem Gehalt von Quecksilber)
Katalog der Ordnungswidrigkeiten
Die ursprüngliche Fassung vom 27. März 1998 der BattV trat am 3. April 1998 in Kraft. Die letzte Neufassung (Stand 25.7.07) stammt vom 2. Juli 2001, die letzte Änderung vom 9. September 2001 (in Kraft seit dem 1. Januar 2002).
Mit der Batterieverordnung wurden die Richtlinie 91/157/EWG vom 18. März 1991 des Europäischen Parlaments und des EU-Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie die Richtlinie 93/86/EWG vom 4. Oktober 1993 der EU-Kommission zur Anpassung der Richtlinie 91/157/EWG an den technischen Fortschritt in deutsches Recht umgesetzt.
Siehe auch: Verbote für Quecksilber und Cadmium in Akkus und Batterien
Weitere Informationsquellen
Nachfolgend finden Sie Verweise zu weiteren Informationsquellen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um externe Websites handelt, für deren Inhalt wir keine Verantwortung übernehmen.
Batterieverordnung:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMU: Batterieverordnung (PDF)
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz: Batterieverordnung
Richtlinie 2006/66/EG:
Zur Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.9.06
Abmahnungen bezüglich der Batterieverordnung:
Abmahnung wegen fehlenden Informationen nach Batterieverordnung
Wichtiger Hinweis
Der vorstehende Text stellt das Ergebnis einer sorgfältigen Recherche durch einen juristischen Laien dar. Dieser Text ist möglicherweise fehlerhaft, unvollständig oder inaktuell. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Basis für rechtsbezogene Entscheidungen, sondern ziehen Sie qualifizierte Informationsquellen, z.B. einen Anwalt hinzu.
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